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Die Berechnung des Gehalts
Die Frage ist aber, was bleibt vom Gehalt übrig? Denn der Arbeitnehmer verhandelt über ein Brutto-Gehalt. Und netto kommt in der Regel ein ganz anderer Betrag heraus, ein Betrag mit dem man überhaupt nicht gerechnet hat – weil er niedriger war als erwartet.
Die Berechnung des Brutto-Netto Gehalts ist nicht einfach, denn es hängt davon ab, welche Abzüge der Arbeitnehmer hat, welcher Steuerklasse er angehört. Grundsätzlich gibt es die Steuerklassen eins bis sechs.
Steuerklasse eins greift bei Ledigen, Geschiedenen und Verheirateten, die dauernd getrennt leben, aber auch für Verwitwete unter bestimmten Voraussetzungen. Steuerklasse zwei haben Personen, denen ein Haushaltsfreibetrag zusteht, weil mindestens ein Kind bei ihnen gemeldet ist, für das Kindergeld gezahlt wird. Allerdings darf dann keine zweite erwachsene Person in der Wohnung des Arbeitnehmers gemeldet sein. Man könnte diese Steuerklasse grob erläutern als Steuerklasse für Alleinerziehende mit mindestens einem Kind. Steuerklasse drei erhalten Arbeitnehmer, die verheiratet sind, wenn der Ehegatte kein eigenes Einkommen hat. Steuerklasse vier erhalten verheiratete Arbeitnehmer, bei denen beide Partner ein Einkommen haben – der Steuersatz ist identisch mit dem der Steuerklasse eins. Steuerklasse fünf erhalten Verheiratete, wenn der Partner auf Antrag Steuerklasse drei zugeordnet wird. Da der Partner mit der Steuerklasse drei einem niedrigeren Steuersatz unterliegt, zahlt der Ehegatte mit der Klasse fünf den höheren Steuersatz. Diese Kombination lohnt sich nur dann, wenn der Partner mit der Steuerklasse drei auch erheblich mehr verdient als der Partner mit Klasse fünf. Die Steuerklasse sechs ist nur gültig, wenn ein Nebenjob ausgeübt wird, für den eine zweite Lohnsteuerkarte benötigt wird. In der Lohnsteuerklasse sechs werden keine Freibeträge mehr berücksichtigt, da diese schon in der ersten Lohnsteuerkarte aufgeführt sind und berücksichtigt werden.
Die Berechnung vom Brutto- zum Nettogehalt hat jedoch nicht nur den Steuersatz als Faktor, sondern es müssen weitere Abzüge berücksichtigt werden, und zwar der Arbeitnehmeranteil zur Sozialversicherung, wie Krankenversicherung, Pflegeversicherung, Rentenversicherung, Arbeitslosenversicherung. Auch ist wichtig, ob man noch Mitglied in der Kirche ist und Kirchensteuer gezahlt werden muss.
Kennt man all diese Faktoren, ist es relativ einfach, das Nettogehalt zu berechnen.
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