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Die Besoldung des Bürgermeisters

Der Bürgermeister ist die verantwortliche Person und das Oberhaupt einer Stadt oder einer Gemeinde. Es hängt vom Bundesland ab, ob er von den Bürgern direkt in dieses Amt gewählt wird, oder vom Gemeinderat, beziehungsweise vom Stadtrat. In normal großen Städten gibt es immer einen Bürgermeister und einen Vize-Bürgermeister als Vertretung. Nur in sehr großen Städten gibt es mehrere Bürgermeister, die dann jeweils für spezielle Gebiete und Aufgaben zuständig sind – wenn mehrere Bürgermeister eingesetzt sind, gibt es jedoch als letzte Instanz noch den Oberbürgermeister, dem die anderen Bürgermeister unterstellt sind.

Der Bürgermeister ist der Vorsitzende des Stadtrats und Leiter der Stadtverwaltung. Er bereitet Beschlüsse vor und setzt diese um, fungiert als gesetzlicher Vertreter seiner Gemeinde, und ist der Vorgesetzte aller Mitarbeiter im Gemeindewesen. Er ist verantwortlich für Personalfragen in der Gemeindeverwaltung, und für die Verteilung der Finanzen. Dabei muss er sehr umsichtig vorgehen, denn er verfügt über Steuergelder und muss deren Einsatz klug und verantwortungsbewusst planen. Die Verwendung dieser Steuergelder darf nur für gemeindebestimmte Zwecke geplant werden, wie zum Beispiel für den Bau von Kindergärten, oder aber der Renovierung oder dem Ausbau von gemeindeeigenen Einrichtungen, aber auch notwendiger Bau- und Renovierungsmaßnahmen, oder Verkehrsanlagen.

Ebenso nimmt er Beschwerden oder Anregungen der Bürger seiner Stadt entgegen, entweder auf öffentlichen Sitzungen, oder aber in der persönlichen Sprechstunde. Nicht jeder Bürgermeister steht den Bürgern in persönlichen Sprechstunden zur Verfügung.

In der Regel erhält der Bürgermeister als Staatsdiener kein Gehalt, sondern wird besoldet. Die Besoldung richtet sich nach der Tabelle für Besoldung im jeweiligen Bundesland. Es gibt jedoch auch Bürgermeister, gerade in kleinen Städten oder Gemeinden, in denen der Bürgermeister sogar ehrenamtlich tätig ist, weil einfach die Anzahl der Bürger nicht ausreichend ist, um diese Stelle finanziell tragen zu können, und ebenso gibt es kleine Gemeinden, in denen der Bürgermeister diese Tätigkeit nebenberuflich gegen ein kleines Gehalt ausübt.