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Im Einzelhandel beschäftigt – das ist nicht nur Verkauf

Im Einzelhandel bestehen zwei Ausbildungsmöglichkeiten: die zweijährige Ausbildung zum Verkäufer oder zur Verkäuferin, oder die dreijährige Ausbildung zum Einzelhandelskaufmann oder zur Einzelhandelskauffrau. Im Endeffekt sind beide im Verkauf tätig, mit der dreijährigen Ausbildung jedoch hat der Arbeitnehmer bessere Aufstiegsmöglichkeiten. So kann mit einer gewissen Berufserfahrung zum Beispiel die Filialleitung im Supermarkt übernommen werden, oder in einem Kaufhaus die Leitung einer Abteilung.

Im Verkauf selbst kann man theoretisch auch ohne die zweijährige Ausbildung arbeiten, jedoch wird das im Gehalt deutlich, wenn der Beruf nicht erlernt wurde.

Die Tätigkeit im Verkauf umfasst beileibe nicht nur freundliches Bedienen der Kunden, sondern ganz im Gegenteil, wer im Einzelhandel tätig ist, räumt Ware in die Regale, zeichnet die Ware aus, bestellt Ware nach, sorgt im Warenlager für Ordnung. Lieferscheine werden kontrolliert, Kassenabrechnungen werden täglich vorgenommen. Im Einzelhandel zu arbeiten, bedeutet ständigen Kundenkontakt. Man muss auf Menschen zugehen können und keine Scheu haben, einen offensichtlich ratlosen Kunden anzusprechen.

Die Arbeitszeiten im Einzelhandel sind unterschiedlich, in Supermärkten beispielsweise beginnt der Arbeitstag teilweise schon gegen sechs Uhr, weil da die ersten Lieferanten frische Ware liefern, wie zum Beispiel Obst und Gemüse, oder Backwaren, die noch eingeräumt werden müssen, bevor die ersten Kunden den Markt stürmen. Da manche Supermärkte bereits um sieben Uhr öffnen, muss entsprechend vorgearbeitet werden. Bis vor kurzem schlossen die meisten Supermärkte und Kaufhäuser um acht Uhr Abends, jedoch wurde das Ladenschlussgesetz inzwischen ausgedehnt und es finden sich immer mehr Geschäfte, die mittlerweile erst um 22:00 Uhr schließen.

In diesem Beruf ist es selbstverständlich möglich, Teilzeit zu arbeiten, denn bei den mittlerweile herrschenden Ladenöffnungszeiten kann man von keinem Arbeitnehmer erwarten, dass er den Tag voll ausfüllt, es sind also ohnehin Schichten nötig, um den Verkauf abzudecken. Trotzdem können sich die Schichten, in die der Arbeitnehmer eingeteilt wird, im Rahmen dieser Arbeitszeiten bewegen: eine Teilzeitstelle, in der man nur vormittags tätig ist, wird kaum eine Handelskette anbieten. Nur in kleineren Geschäften in ländlicheren Gegenden kann man solche Modelle noch antreffen.

Ein Gehaltsvergleich für Beschäftigte im Einzelhandel ist relativ einfach, da die meisten Supermärkte und Kaufhausketten sich an ausgehandelte Tarifverträge halten und für ihre Unternehmen jeweils gültige Gehaltstabellen als Grundlage verwenden. Im Gehaltsvergleich ist es nur wichtig zu unterscheiden, ob man als Ungelernter, als Verkäufer mit zweijähriger oder mit dreijähriger Ausbildung einsteigt und in welcher Position. Die Höhe des Gehalts ist dann in der Regel der Gehaltstabelle zu entnehmen. Mit den Jahren der Betriebszugehörigkeit steigt laut Tarifvertrag dann auch das Gehalt mit. Auch hier sind allerdings regionale Unterschiede zu berücksichtigen. In kleinen Geschäften, die keiner Kette angeschlossen sind, gelten in der Regel keine Tarifverträge, sondern hier wird das Gehalt bei Einstellung mit dem Inhaber ausgehandelt.