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Die Steuersätze

Ziel der verschiedenen Steuersätze ist das Gerechtigkeitsprinzip: der Geringverdiener soll nicht den gleichen Steuersatz zahlen müssen wie der Normalverdiener, weil dieser den Geringverdiener erheblich treffen würde und ohnehin kaum etwas übrig bleibt. Der Unternehmer mit dem außergewöhnlich hohem Einkommen soll selbstverständlich im Rahmen seiner deutlich höheren steuerlichen Möglichkeiten, einen dem Einkommen angemessenen Steuerbetrag zahlen.

Aus diesem Grund wurden die aktuellen Steuersätze in Deutschland entwickelt, die der Einzelne individuell zu zahlen hat. Für Gehalts- oder Lohnempfänger gelten die jeweils gültigen Steuerklassen, für Selbstständige und Unternehmer, die dem Einkommenssteuergesetz unterliegen, gelten die Steuersätze, die sich nach der Höhe des erwirtschafteten Gewinns richten. Der Gewinn ist hierbei der erzielte Umsatz abzüglich sämtlicher entstandener Kosten.

Bis zu einem Betrag von 10.000 Euro pro Jahr wird keine Einkommenssteuer fällig. Der Steuersatz beträgt 0 Prozent. Bis zu einem jährlichen Einkommen in Form von Reingewinn von 25.000 Euro beträgt der aktuelle Steuersatz 23 Prozent. Bis zu einem Einkommen in Höhe von 51.000 Euro jährlich gilt der Steuersatz in Höhe von 33,5 Prozent.

Ab einem Einkommen von 51.000 Euro pro Jahr wird mit 50 Prozent besteuert – das bedeutet im Klartext, wer 100.000 Euro Reingewinn erwirtschaftet, zahlt 50.000 Euro an das Finanzamt an Steuern.

Jedoch gibt es auch für Selbstständige und Unternehmer noch Freibeträge, die ausgeschöpft werden können, wie zum Beispiel Kinderfreibeträge, Alleinverdiener-Freibeträge. Viele Besserverdiener, die trotzdem über diesem Einkommen liegen, und aus diesem Grund unter diesen hohen Steuersatz fallen, suchen deswegen immer wieder nach steuerbegünstigten Kapitalanlagen, da diese den Reingewinn mindern und weitere Steuerbegünstigungen schaffen. Auch Verluste, die der Unternehmer innerhalb seines Betriebes macht, mindern den Reingewinn.

Der niedrigste Steuersatz in Höhe von 0 Prozent soll jungen Unternehmern ermöglichen, Umsätze zu erzielen, die zur Erhaltung ihres Unterhaltes dienen, und sie nicht dafür zu bestrafen, dass sie – meist in den ersten Jahren einer Geschäftstätigkeit – geringe Reingewinne erwirtschaften können. Es wäre ungerecht, diese Reingewinne nun so hoch zu besteuern, dass die Geschäftstätigkeit aufgegeben werden müsste, denn der Selbstständige soll ja nicht schlechter behandelt werden als ein Arbeitnehmer mit geringem Einkommen.